Wer träumt nicht davon, als Student einmal in das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ zu reisen, dort zu studieren und den „American Way of Life“ hautnah zu erleben? Endlich den „Big Apple“, die „Windy City“, die „City of Angels“ oder die „Magic City“ mit eigenen Augen entdecken? Damit der Auslandsaufenthalt reibungslos abläuft ist jedoch ein Studentenvisum für die USA und ein wenig Planung nötig. Wie und wo es beantragt werden kann und was es sonst noch zu beachten gibt, wenn du als Student in die USA reisen möchtest verrät dieser Artikel.
Inhaltsübersicht
Studium in den USA – Was muss ich vorab beachten?
Bevor du das nächste Visa Büro aufsuchst, solltest du über einige grundlegende Informationen Bescheid wissen. Beispielsweise wird die Beantragung vom Studentenvisum USA erst dann nötig, wenn dein Studienaufenthalt länger als drei Monate dauert. Es wird zwischen drei verschiedenen Visa unterschieden:
- J1-Visum: Work & Travel, nicht akademische Austauschprogramme
- M1-Visum: nicht akademische / berufsbezogene Studien
- F1-Visum: akademische Studien
Welches Visum benötige ich für meinen Studienaufenthalt?
Für deinen Studienaufenthalt in den USA benötigst du in der Regel das F1-Visum. Es berechtigt dich dazu, ein Hochschulstudium an einer Universität oder Hochschule innerhalb der Vereinigten Staaten aufzunehmen. Nicht nur für ein Studium wird das USA Studentenvisum benötigt, sondern auch für den Fall, dass du einen Sprachkurs (language training program) absolvierst, der länger als 90 Tage dauert. Das F1-Visum sieht außerdem vor, dass du die USA spätestens 60 Tage nach Studienabschluss wieder verlässt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung?
Du musst die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um ein F1-Studentenvisum für die USA beantragen zu können:
- Einschreibung an einer US-Hochschule
Erst nachdem du dich erfolgreich an einer staatlich anerkannten US-Hochschule eingeschrieben hast kannst du das Studentenvisum beantragen.
- Vorlage von Formblatt I-20
Nach erfolgreicher Zulassung erhältst du von der US-Hochschule die Immatrikulationsbescheinigung und das ausgefüllte Formular I-20, welches zur Visumsbeantragung benötigt wird. Außerdem muss es mit weiteren Formularen an das amerikanische Konsulat weitergeleitet werden.
Tipp: Der Beantragungsprozess klingt ein wenig kompliziert, oder? Falls du dir wegen der Formulare und notwendigen Unterlagen unsicher bist, kannst du dich hervorragend von einem erfahrenen Visa Büro unterstützen lassen.
- Beantragung und Ausstellung
Maximal drei Monate vor deinem geplanten Aufenthalt kannst du das Studentenvisum für die USA beantragen. Zudem empfiehlt die amerikanische Botschaft, dass der Antrag knapp sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt gestellt wird.
- Finanzielle Mittel
Bei der Einreise muss ein Nachweis erbracht werden, dass du über ausreichend finanzielle Mittel verfügst. Hierzu genügt ein aktueller Kontoauszug mit Bankstempel.
- SEVIS-Gebühr
Jeder Antragsteller eines Studentenvisums für die USA muss die sogenannten SEVIS-Gebühren (Student and Exchange Visitor System) in Höhe von 100 US Dollar entrichten und bei der Antragstellung nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über das ausgefüllte Formular I-901.
Mit dem Studentenvisum in den USA arbeiten
Für das F1-Visum gilt grundsätzlich, dass du während deines ersten Jahres an der staatlich anerkannten US-Hochschule nicht arbeiten darfst. Ausnahmen gibt es allerdings. Du darfst z.B. eine Beschäftigung auf dem Universitätsgelände ausüben, wie z.B. in Campus-Bistros & -Cafés oder auch als studentische Hilfskraft. Nach Ablauf des ersten Jahres kannst du zudem bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Wo kann ich das Studentenvisum für die USA beantragen?
Das USA Studentenvisum musst bei der amerikanischen Botschaft in Berlin oder Frankfurt beantragen, kannst dies aber auch beim Konsulat in München erledigen. Bei der rechtzeitigen und korrekten Antragstellung kann dich aber ein sogenanntes Visa Büro unterstützen. Erfahrene Berater helfen dir dabei, alle notwenigen Unterlagen zu besorgen und bei der zuständigen Behörde einzureichen.
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